Stiftungszweck
§1 Name, Rechtsform, Sitz der Stiftung
Die Stiftung führt den Namen: Irlich Stiftung zur Förderung des Kindeswohls.
Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Düsseldorf und im Stiftungsregister des Landes NRW eingetragen und im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf veröffentlicht.
§2 Gemeinnütziger und mildtätiger Zweck
Die Irlich Stiftung zur Förderung des Kindeswohls verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur:
- Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege (§ 52 II Nr. 3 AO),
- Förderung der Jugendhilfe (§ 52 II Nr. 4 AO),
- Förderung der Erziehung (§ 52 II Nr. 7 AO) und
- Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52 II Nr. 9 AO) und
- Förderung der Mildtätigkeit (§ 53 S. 1 Nr. 1 AO)
durch eine andere Körperschaft oder juristische Person des öffentlichen Rechts.
Der Stiftungszweck wird durch die Weitergabe von Mitteln an andere Körperschaften verwirklicht.
Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.